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Achtung, wichtiger Termin:
Den Unternehmen bleiben nur noch wenige Monate, um der neuen
CLP-Verordnung nachzukommen
GHS-Einstufung wird für Stoffe zum 01.12.2010 verbindlich!
Im Schatten der Auswirkungen von REACH stehen von Vielen noch unbemerkt die Auswirkungen des GHS (Globally Harmonized System) bevor.
Das Europäische Parlament hat am 03.09.2008 die Übernahme der GHS-Verordnung (Globally Harmonised System of Classification and Labelling) in das EU-Recht verabschiedet. Die internationalen Regeln zur Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von gefährlichen Chemikalien gelten somit auch in der EU.
Im EU-Amtsblatt wurde die GHS-Verordnung unter der Nummer (EG) 1272/2008 am 31.12.2008 veröffentlicht. Kurzbezeichnung "CLP-Verordnung" - Classification,
Labelling, Packaging
Als unmittelbar geltendes EG-Recht bedarf die CLP-Verordnung daher keiner weiteren Umsetzung in nationales Recht.
Nicht nur im Transportbereich sondern auch im Chemikalienrecht werden erhebliche Auswirkungen zu verzeichnen sein.
Beispielsweise wird es zu ganz neuen Kennzeichnungen von Gebinden kommen; hier lösen viele neue Symbole die alten Gefahrensymbole ab.
Durch weltweit einheitliche Piktogramme (GHS-Gefährdungssymboe) und die einheitliche Einstufung sollen die Gefahren für die menschliche Gesundheit und die Umwelt bei der Herstellung, beim Transport und bei der Verwendung von Chemikalien bzw. Gefahrstoffen minimiert werden.
Nicht nur die Symbole und Gefahrenbezeichnungen werden sich ändern, auch die bekannten R- und S-Sätze und die Sätze für Zusatzgefahren werden verschwinden bzw. werden umbenannt.
Weiterhin führt das GHS neun neue Gefahrenpiktogramme ein, welche die Symbole des aktuellen Systems ersetzen werden.
Das GHS bringt die H-Sätze (Hazard Statements), die P-Sätze (Precautionary Statements) und die EUH-Sätze (besondere Gefährdungen).
Derzeit bestehende Systeme, z. B. das in Europa geltende Recht zur Einstufung und Kennzeichnung von Gefahrstoffen, werden durch das GHS ersetzt. Da es sich dabei um unterschiedliche Konzepte handelt, ist eine Einbindung in bestehende Systeme nicht möglich.
Auch wird es durch geänderte Einstufungsgrenzen zu einer Fülle von Umstufungen von Stoffen kommen. So sind beispielsweise die Regeln zur Einstufung eines Stoffes als "giftig" verschärft worden, daher ist mit einem massiven Anwachsen der Zahl als giftig eingestufter Stoffe zu rechnen. Weiterhin es gibt einige neue Gefährlichkeitsmerkmale, z.B. metallkorrosiv.
Für Stoffe wird die GHS-Einstufung bereits zum 01.12.2010 verbindlich. Bei Zubereitungen (zukünftig als Gemische bezeichnet) ist eine Frist bis zum 01.06.2015 vorgesehen. Bis dahin muss in den Sicherheitsdatenblättern die Einstufung nach dem alten und neuen System vorgenommen werden (Kapitel 2 des SDB).
Gerne beraten wir Sie bei der Umstellung auf dieses System.
In Schulungen können wir Sie und Ihre Mitarbeiter zu diesem Thema informieren, und anhand von Beispielen gemeinsam mit Ihnen Zuordnungen und Umklassifizierungen von Stoffen und Gemischen nach diesem neuen System exemplarisch üben.
Sprechen Sie uns an – gerne würden wir Ihnen zur Seite stehen.